KINDERPROPHYLAXE
Kinderprophylaxe
Gesundheit beginnt im Mund – nicht beim Zahnarzt
Das bieten wir in unserem Kinderprophylaxe-Programm an:
- Wenn Sie möchten, werden Sie mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen in die Praxis eingeladen. Dabei lernt Ihr Kind die Praxis mit ihren Behandlungseinrichtungen spielerisch kennen.
- Wir führen regelmäßige Zahnkontrollen Hier wird auch die Entwicklung der Zähne und der Kiefer verfolgt.
- Fluoridierung der Zähne zur Zahnschmelzhärtung bei Bedarf.
- Speicheltest zur Ermittlung des inviduellen Kariesrisikos Ihres Kindes
- Wir geben Ihnen Tipps zur zahngesunden Ernährung.
- Bei Bedarf wird auch eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchgeführt um sicherzustellen, dass die Zähne nicht an Karies erkranken.
Wer kann die gesetzlichen Leistungen der Kinderprophylaxe in Anpruch nehmen?
Seit 2019 gibt es eine erweiterte Zahnvorsorge für Babys:
Bereits ab dem 6. Lebensmonat (spätestens, wenn der erste Milchzahn durchbricht) können Sie jetzt zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen.
Zweimal im Kalenderjahr hat Ihr Kind zwischen dem 6. und 34.Lebensmonat Anspruch auf das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung bei Bedarf.
Ab dem 2. Lebensjahr haben Kinder bis zum 6. Lebensjahr Anspruch auf jeweils drei kostenfreie Früherkennungsuntersuchungenim Abstand von 12 Monaten. Danach haben Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gesetzlichen Anspruch auf eine jährliche Zahnprophylaxe.
- Dr. med. dent. Dirk Höfer
- Große Schulstr. 32 | 49078 Osnabrück
- 0541 - 445 850
- info@dr-hoefer.de