KINDER­PROPHYLAXE

Kinderprophylaxe

Gesundheit beginnt im Mund – nicht beim Zahnarzt
Das bieten wir in unserem Kinderprophylaxe-Programm an:
Wer kann die gesetzlichen Leistungen der Kinderprophylaxe in Anpruch nehmen?

Seit 2019 gibt es eine erweiterte Zahnvorsorge für Babys:

Bereits ab dem 6. Lebensmonat (spätestens, wenn der erste Milchzahn durchbricht) können Sie jetzt zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen.

Zweimal im Kalenderjahr hat Ihr Kind zwischen dem 6. und 34.Lebensmonat Anspruch auf das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung bei Bedarf.

Ab dem 2. Lebensjahr haben Kinder bis zum 6. Lebensjahr Anspruch auf jeweils drei kostenfreie Früherkennungsuntersuchungenim Abstand von 12 Monaten.  Danach haben Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gesetzlichen Anspruch auf eine jährliche Zahnprophylaxe.